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Stadthagen, den 20. Mai 2014

Bei der Podiumsdiskussion der Schaumburger Nachrichten am vergangenen Dienstag wurden den Moderatoren Publikumsfragen eingereicht, die diese aber nicht mehr im Rahmen der Veranstaltung an die Bewerber für das Bürgermeisteramt weitergereicht haben. Hier finden Sie nun die beiden Fragen an den Kandidaten Heiko Tadge und seine Antworten.

 

 

Frage 1: 
Wie stehen Sie zur Genehmigung beziehungsweise Nicht-Genehmigung schwarzer Dachziegel in der Straße "An der Mühle"? (Anm.: gemeint ist die Straße "Bei der Mühle")

Heiko Tadge:
Ich halte von jeher Bebauungspläne mit restriktiven Gestaltungssatzungen für nicht angebracht. Solange das Stadtbild nicht wirklich enge Vorgaben in bestimmten Bereichen erfordert, sollten die Bürger Gestaltungsspielräume bei der Verwirklichung ihres Eigenheimes haben. Häuser mit schwarzen, braunen oder roten Dachziegeln passen eigentlich überall in das Stadtbild von Stadthagen.

Für die Straße "Bei der Mühle" gilt seit Jahren jedoch leider eine solch restriktive Vorgabe im "Bebauungsplan Westerkämpe", die eben keine schwarzen Dachziegel zulässt. Daher wurde mehreren Bauherrn in der Vergangenheit eine schwarze Dacheindeckung seitens der Stadtverwaltung versagt. Die in einem neuen Fall jetzt hingegen erteilte Genehmigung von schwarzen Dachziegeln halte ich rechtlich für äußerst bedenklich und politisch für völlig falsch. Mein Verständnis von der Amtsführung eines Bürgermeisters ist, sich an rechtliche Vorgaben zu halten und alle Bürger unabhängig von ihrem Rang oder Status vor diesem Hintergrund gleich zu behandeln.

Wenn der Bürgermeister tatsächlich umgedacht haben sollte und Baumaßnahmen neuerdings weniger Einschränkungen unterziehen möchte, dann muss dies über einen Änderungsbeschluss zum jeweiligen Bebauungsplan umgesetzt werden. Ich glaube, dass alle Ratsfraktionen eine solche Änderung des B-Plans Westerkämpe mittragen würden.

Fazit: Recht muss Recht bleiben. Gutsherrn-Entscheidungen müssen ein Ende haben.


Frage 2:
Alle Bürger zahlen Grundsteuer A und B, mit der Grundsteuer A werden in der Stadt Straßen saniert. Wer von ihnen setzt sich dafür ein, dass die Feldwege den heutigen Bedingungen in der Landwirtschaft angepasst werden?

Heiko Tadge:
Zunächst möchte ich im Allgemeinen auf die Thematik eingehen:
Der derzeitige Bürgermeister hatte ein Finanzierungsmodell zum Straßennachausbau durch den Rat gebracht, dass Grundsteuer-Hebesätze über dem Landesdurchschnitt vorsieht. Zur Zeit betragen sie in Stadthagen 390 (Grundsteuer A) bzw. 410 Punkte (Grundsteuer B). Die Mehreinnahmen dieser Grundsteueranhebung sollten nach seiner Auffassung die Kosten für den notwendigen Straßennachausbau zur Hälfte decken. Leider geht die Rechnung zur Zeit nicht mehr auf - Nachausbauten von Straßen müssen geschoben werden.

Nun zu den Feldwegen im Speziellen:
Mir liegen derzeit leider noch keine detaillierten Informationen darüber vor, in welchem Rahmen städtische Feldwege auf die heutigen Großgeräte in der Landwirtschaft angepasst sind bzw. wo noch welcher Anpassungsbedarf besteht. Nach Prüfung der Sachlage müssen bei Bedarf Lösungsvorschläge erarbeitet und Kosten ermittelt werden. Allerdings sind allein mit den Einnahmen der Stadt aus den Mitteln der Grundsteuer A in Höhe von etwa 90.000 Euro pro Jahr sicher keine großen Sprünge zu machen. Dennoch plädiere ich dafür, zumindest notwendige Erstmaßnahmen (z.B. Schlaglochausbesserungen und Randbefestigungen) im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten umzusetzen, denn die Stadt hat auch für ihre Feldwege eine Verkehrssicherungspflicht.

 
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